Website-Impressum: Der BGH spricht Tacheles
Fast nicht zu glauben: der Bundesgerichtshof hat über die noch immer offene Frage entschieden, wo sich bei einer Website das Impressum zu befinden hat. Demnach sei es z.B. auch in Ordnung, wenn besagte Seite mit “Kontakt” betitelt ist oder erst über zwei Links zu erreichen ist.
Ich sehe schon die Abmahnanwälte reihenweise Hartz IV beantragen. Und Todesopfer unter Webdesignern, vom Schock dahingerafft, ausgelöst durch den ungewohnten Hauch von Rechtssicherheit.
Via Heise Online
Schlagwörter:bgh, impressum, teledienstgesetz, Webdesign
Am 17. Oktober 2006 um 22:50 Uhr
Unglaublich. Ich werde mein Impressum sofort in einem Submenü unter Kontakt verstecken. Endlich kann ich mich wieder sicher fühlen.
Am 17. Oktober 2006 um 23:26 Uhr
Ich dachte bereits daran, hier ein regelmäßiges »Such das Impressum«-Spiel zu veranstalten …
Was könnte man als Preis ausloben? Vielleicht ne Buddel Mackenstedter »Knieweich«?