Website-Impressum: Der BGH spricht Tacheles

Fast nicht zu glauben: der Bundesgerichtshof hat über die noch immer offene Frage entschieden, wo sich bei einer Website das Impressum zu befinden hat. Demnach sei es z.B. auch in Ordnung, wenn besagte Seite mit „Kontakt“ betitelt ist oder erst über zwei Links zu erreichen ist.

Ich sehe schon die Abmahnanwälte reihenweise Hartz IV beantragen. Und Todesopfer unter Webdesignern, vom Schock dahingerafft, ausgelöst durch den ungewohnten Hauch von Rechtssicherheit.

Via Heise Online