Knast für Gravenreuth (noch 0,5 mal singen)
12. September 2007Alles was „Recht“ ist – eine gewisse Genugtuung kann ich nicht leugnen:
Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt wegen versuchtem Betrug.
Günter Freiherr von Gravenreuth hat es nicht allein wegen seines höflichen Benehmens u.a. zu einer eigenen Wikipedia-Seite gebracht – vielen gilt er als Ursache für die Wortschöpfung „Abmahnanwalt“ und die Folgen seines Wirkens haben schon vielerorts Spuren hinterlassen. Man erinnere sich an die Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Wort „Explorer – ich wusste damals noch nicht einmal, was eine Abmahnung ist.
Bis 2005 arbeitete Gravenreuth zudem mit dem Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus zusammen, der – wie soll man es sagen – auch eine recht interessante Auffassung von Recht und Unrecht hat (Stichworte sind hier z.B. „Forenhaftung“ oder – zumindest im Zusammenhang – „ftpwelt“).
Ausgesprochen deutlich wurde das Urteil des Gerichtes, so die taz:
[…] „Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.“
Sie sähe – so die Richterin Nissing – keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. […]
Wie nicht anders zu erwarten, überschlagen sich allerorten und vor allem bei heise online die Kommentare.